Reiseversicherung
Ihr passender Reiseschutz für Urlaube und Rundreisen mit Rotala
Stornoschutz 1 + 2
Reise-Rücktrittskostenversicherung + Reiseabbruch-Versicherung Leistungsbeschreibung siehe rechts
Reisepreis bis | mit Selbstbeteiligung* | ohne Selbstbeteiligung |
---|---|---|
500 € | 25 € | 35 € |
1000 € | 40 € | 56 € |
1500 € | 55 € | 77 € |
2000 € | 65 € | 91 € |
2500 € | 85 € | 119 € |
3000 € | 100 € | 140 € |
3500 € | 115 € | 161 € |
4000 € | 130 € | 182 € |
4500 € | 140 € | 196 € |
5000 € | 155 € | auf Anfrage |
6000 € | auf Anfrage | auf Anfrage |
7500 € | auf Anfrage | auf Anfrage |
*Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 € pro Person.
Aufpreis Komfort Schutz 3 + 4 + 5
Ohne Selbstbeteiligung
REISE-KRANKENVERSICHERUNG, NOTFALL-VERSICHERUNG, REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG (35 €)
(Leistungsbeschreibung s. rechts. Als Ergänzung zum STORNOSCHUTZ oder auch einzeln buchbar.)
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimer Str. 116, 81669 MünchenVers. St.-Nr. 9116/802/00132Hinweise:Die Produktbeschreibungen geben den Versicherungsumfang und die Bedingungen nur beispielhaft wieder.
Hinweis: Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der TAS (TAS-VA 2014-E). Gültig für alle Abreisen ab sofort. Die Versicherungsbedingungen erhalten Sie im Internet unter http://www.tas-service.de/ im TAS.downloadcenter.
TAS Touristik Assekuranz-Service GmbH, Emil-von-Behring-Str. 2, 60439 Frankfurt am Main, http://www.tas-service.de/
1 Reise-Rücktrittskostenversicherung
inkl. Umbuchungsschutz. Wenn Sie von einer Reise z.B. wegen unerwartet schwerer Erkrankung, Unfall oder Verlust des Arbeitsplatzes vor Reiseantritt zurücktreten oder die Reise außerplanmäßig verspätet antreten müssen, ersetzt Ihnen der Versicherer
• die vertraglich geschuldeten Stornogebühren
• die Mehrkosten einer verspäteten Hinreise
• vertraglich geschuldete Umbuchungsgebühren bis max. 40 € je Person
2 Reiseabbruch-Versicherung
Wird die Reise aus versichertem Grund abgebrochen, erstattet der Versicherer z.B. zusätzliche Reisekosten bzw. den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen.
3 Reise-Krankenversicherung
Bei Krankheit oder Unfall im Ausland erstattet der Versicherer Ihnen die Kosten für
• ambulante Behandlung beim Arzt, Zahnarzt, Medikamente
• stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen
• medizinisch sinnvollen Rücktransport (Rettungsflüge)
• Überführung im Todesfall
4 Notfall-Versicherung
• Notruf-Service weltweit, rund um die Uhr
• Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 10.000 €
• Organisation und Unterstützung bei Krankheit und Unfall
• Kostenvorschuss für Krankenhausbehandlungen
5 Reisegepäck-Versicherung
Wenn Ihr Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird, ersetzt der Versicherer den Schaden
• bis zu 2.000 € je Person
Der Abschluss der Reiseversicherung muss bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung erfolgen (solange der Reiseantritt noch mind. 30 Tage entfernt ist). Bei Reisebuchungen ab 30 Tage vor Reiseantritt muss der Versicherungsabschluss sofort bei Buchung erfolgen.Versicherungen gelten für weltweite Reisen bis 31 Tage.